In Deutschland kann der Finanzminister des Bundeskartellamtes keine Entscheidungen gegen eine Fusion rückgängig machen. Die Entscheidung über Fusionskontrollen liegt beim Bundeskartellamt, das unabhängig agiert. Es kann jedoch in bestimmten Fällen eine Überprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geben, wenn es um die öffentliche Ordnung oder Sicherheit geht. In der Regel sind die Entscheidungen des Bundeskartellamtes jedoch bindend und können nur durch gerichtliche Verfahren angefochten werden.