Eine unzureichende FFH-Verträglichkeitsprüfung (Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung kann verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen: 1. **Verwaltungsrechtliche Konsequenzen**: Die Genehmigung eines Projekts kann aufgehoben oder ausgesetzt werden, wenn festgestellt wird, dass die FFH-Verträglichkeitsprüfung unzureichend war. Dies kann zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten für das Projekt führen. 2. **Bußgelder und Strafen**: Verantwortliche Personen oder Unternehmen können mit Bußgeldern oder anderen Strafen belegt werden, wenn sie gegen Naturschutzgesetze verstoßen haben. 3. **Klage durch Umweltverbände**: Umweltverbände oder andere betroffene Parteien können gegen die Genehmigung des Projekts klagen. Gerichte können dann die Genehmigung aufheben oder zusätzliche Auflagen erteilen. 4. **Wiederherstellungsmaßnahmen**: Es können Maßnahmen zur Wiederherstellung des betroffenen Gebiets angeordnet werden, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen oder Schäden zu minimieren. 5. **Haftung für Umweltschäden**: Unternehmen oder Personen können haftbar gemacht werden für Schäden, die durch das Projekt verursacht wurden, und müssen möglicherweise Entschädigungen zahlen. Diese Konsequenzen sollen sicherstellen, dass Projekte die Anforderungen des Naturschutzes erfüllen und keine erheblichen negativen Auswirkungen auf geschützte Lebensräume und Arten haben.