Die Feuerstättenschau muss in Deutschland gemäß § 14 der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) mindestens zweimal innerhalb von sieben Jahren durchgeführt werden. Das bedeutet, sie findet in der Regel alle 3 bis 4 Jahre statt. Die genaue Häufigkeit kann jedoch je nach Bundesland und Art der Feuerstätte variieren. Die Durchführung erfolgt durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten der [Bundesregierung](https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/kehr-und-ueberpruefungsordnung-1562122) oder bei deiner örtlichen Schornsteinfeger-Innung.