Bei einer Feststellungsklage im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren ist es in der Regel nicht erforderlich, die Insolvenzanmeldung erneut vorzulegen. Die Feststellungsklage dient dazu, bestimmte Ansprüche oder Rechte im Rahmen des Insolvenzverfahrensichtlich feststellen zu lassen. Die relevanten Unterlagen und Informationen, einschließlich der Insolvenzanmeldung, sollten bereits im Rahmen des Insolvenzverfahrensliegen und dem Gericht bekannt sein. Es kann jedoch hilfreich sein, alle relevanten Dokumente und Nachweise bereitzuhalten, um den Sachverhalt klar darzustellen und eventuelle Rückfragen des Gerichts schnell beantworten zu können. Im Zweifel sollte man sich an den zuständigen Insolvenzverwalter oder einen Rechtsanwalt wenden, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.