Darf eine Mutter ihr 10-jähriges Kind bei einer Impfung so festhalten, dass es sich nicht befreien kann, obwohl das Kind keine Impfung will?

Antwort

Das Festhalten eines Kindes gegen seinen ausdrücklichen Willen bei einer Impfung ist ein sensibles Thema und betrifft sowohl das Sorgerecht der Eltern als auch das Kindeswohl. Eltern haben grundsätzlich das Recht und die Pflicht, für das Wohl ihres Kindes zu sorgen (§ 1626 BGB). Dazu gehört auch, medizinisch notwendige Maßnahmen wie Impfungen zu veranlassen, insbesondere wenn das Kind noch nicht einsichts- oder entscheidungsfähig ist. Bei einem 10-jährigen Kind wird jedoch zunehmend die eigene Meinung und der Wille des Kindes berücksichtigt. Das Festhalten eines Kindes gegen seinen Willen kann problematisch sein, insbesondere wenn es zu körperlicher oder seelischer Gewalt kommt. Es ist wichtig, dass Eltern versuchen, das Kind aufzuklären, zu beruhigen und zu überzeugen, statt es zu zwingen. Ein gewaltsames Festhalten kann das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind sowie das Verhältnis des Kindes zu medizinischem Personal nachhaltig schädigen. Rechtlich gesehen ist ein gewisses Maß an "Zwang" durch die Eltern im Rahmen der elterlichen Sorge möglich, solange es dem Kindeswohl dient und keine unverhältnismäßige Gewalt angewendet wird. Allerdings sollte dies immer die letzte Option sein und möglichst vermieden werden. Empfohlen wird, in solchen Situationen das Gespräch mit dem Kind zu suchen und ggf. professionelle Unterstützung (z.B. durch Kinderärzte oder Psychologen) in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung](https://www.impfen-info.de/impfungen/impfungen-von-a-z/kinderimpfungen/). **Fazit:** Ein Kind gegen seinen Willen festzuhalten, um eine Impfung durchzuführen, ist rechtlich und ethisch problematisch und sollte nur in Ausnahmefällen und mit größter Vorsicht erfolgen. Das Kindeswohl und die Verhältnismäßigkeit stehen im Vordergrund.

Kategorie: Recht Tags: Impfung Kindeswohl Zwang
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