§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kin... [mehr]
In Deutschland können fehlerhafteabrechnungen in der Regel innerhalb von vier Jahren rückwirkend geltend gemacht werden. Diese Frist beginnt mit dem Ende Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Es ist jedoch ratsam, sich im Einzelfall rechtlich beraten zu lassen, da spezifische Regelungen oder Ausnahmen bestehen können.
§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kin... [mehr]