Wie lange kann man fehlerhafte Terminabrechnungen rückwirkend geltend machen?

Antwort

In Deutschland können fehlerhafteabrechnungen in der Regel innerhalb von vier Jahren rückwirkend geltend gemacht werden. Diese Frist beginnt mit dem Ende Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Es ist jedoch ratsam, sich im Einzelfall rechtlich beraten zu lassen, da spezifische Regelungen oder Ausnahmen bestehen können.

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