Ja, im Rahmen des Anspruchs auf Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) müssen Familienpflichten berücksichtigt werden. Arbeitnehmer, die aufgrund von Pflege- oder Betreuungsaufgaben für Angehörige oder Kinder eine Teilzeitbeschäftigung wünschen, haben das Recht, dies zu beantragen. Der Arbeitgeber muss den Antrag prüfen und kann nur aus bestimmten, im Gesetz festgelegten Gründen ablehnen, wie beispielsweise betrieblichen Erfordernissen. Es ist wichtig, dass die Gründe für den Teilzeitantrag transparent und nachvollziehbar sind, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.