Fällt die Feuerwehr unter die Freistellungen 1.1.3. gemäß ADR 2024?

Antwort

Gemäß ADR 2024 fallen bestimmte Organisationen und Tätigkeiten unter die Freistellungen, die in Abschnitt 1.1.3 aufgeführt sind. Die Feuerwehr kann in bestimmten Kontexten von den Vorschriften des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) ausgenommen sein, insbesondere wenn es um Notfalleinsätze oder die Bekämpfung von Bränden geht. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Bedingungen und Ausnahmen im ADR zu prüfen, um festzustellen, ob die Feuerwehr in einem bestimmten Fall tatsächlich unter diese Freistellungen fällt. Eine genaue Analyse der jeweiligen Situation und der geltenden Vorschriften ist erforderlich.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten