Ja, Karl macht sich strafbar, wenn er das Fahrrad von Jan ohne dessen Erlaubnis wegnimmt. Dies kann als Diebstahl gemäß § 242 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) betrachtet werden. Diebstahl liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.