Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Ja, Karl macht sich strafbar, wenn er das Fahrrad von Jan ohne dessen Erlaubnis wegnimmt. Dies kann als Diebstahl gemäß § 242 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) betrachtet werden. Diebstahl liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Das Vortäuschen der Einnahme der Antibabypille, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, obwohl dies nicht einvernehmlich abgesprochen war, ist in Deutschland rechtlich und strafrechtlich ein... [mehr]
Wenn jemand einer anderen Person den Auftrag gibt, Waschmittel zu stehlen, spricht man rechtlich von „Anstiftung zum Diebstahl“. Die Person, die den Auftrag gibt, ist der Anstifter, wä... [mehr]
Das Wegnehmen von Lebensmitteln wird als **Entwendung**, **Diebstahl** oder **Unterschlagung** bezeichnet, je nach Kontext und rechtlicher Einordnung. Im Alltag spricht man meist von **Lebensmitteldie... [mehr]