Fahrrad wegnehmen strafbar?

Antwort

Ja, Karl macht sich strafbar, wenn er das Fahrrad von Jan ohne dessen Erlaubnis wegnimmt. Dies kann als Diebstahl gemäß § 242 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) betrachtet werden. Diebstahl liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten