Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status... [mehr]
Ja, vor Fachgerichten können Menschen- und Grundrechte geltend werden. In Deutschland sind die Grundrechte Grundgesetz verankert und können vor Gerichten, einschließlich der Fachgerichte (.B. Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Verwaltungsgerichte),end gemacht werden. Wenn du der Meinung bist, dass deine Grundrechte verletzt wurden, kannst du dies im Rahmen des jeweiligen Verfahrens vorbringen. In bestimmten Fällen kann es auch möglich sein, nach Ausschöpfung des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status... [mehr]
Ein Beispiel für das Recht auf Schutz vor Gewalt ist das Verbot von häuslicher Gewalt. In Deutschland ist im Grundgesetz (Art. 2 Abs. 2 GG) das Recht auf körperliche Unversehrtheit vera... [mehr]