Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Die beiden Willenserklärungen, die bei einem Kaufvertrag abgegeben werden, heißen "Angebot" (oder "Offerte") und "Annahme".
Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Bei Kaufverträgen gilt grundsätzlich der Grundsatz der Formfreiheit, das heißt, sie können mündlich, schriftlich oder sogar durch schlüssiges Handeln abgeschlossen werde... [mehr]
Die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrags nach deutschem Recht sind: 1. **Zwei übereinstimmende Willenserklärungen**: Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). 2. **Vertragspar... [mehr]
Ein Kaufvertrag zwischen gewerblichen Kunden über einen PKW sollte klar, präzise und rechtssicher formuliert sein. Hier ein Muster, das du anpassen kannst: --- **Kaufvertrag über ein... [mehr]