Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, dass Hinweisgeber Meldungen sowohl intern als auch extern abgeben können. Externe Meldestellen sind unabhängige Stellen, die eingerichtet wurden, um Hinweise auf Missstände entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Zu den wichtigsten externen Meldestellen nach dem HinSchG gehören: 1. **Das Bundesamt für Justiz (BfJ)**: Es ist eine zentrale Anlaufstelle für Hinweisgeber auf Bundesebene. 2. **Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)**: Zuständig für Hinweise im Bereich der Finanzdienstleistungen. 3. **Das Bundeskartellamt**: Zuständig für Hinweise im Bereich des Wettbewerbsrechts. 4. **Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)**: Zuständig für Hinweise im Bereich des Arbeitsrechts. 5. **Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)**: Zuständig für Hinweise im Bereich des Umweltschutzes. Diese Stellen sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der Hinweisgeber zu wahren und die Hinweise sorgfältig zu prüfen. Weitere Informationen und spezifische Kontaktmöglichkeiten können auf den jeweiligen Webseiten der genannten Behörden gefunden werden.