Die Erzeugerpflichten im Abfallrecht sind im deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt. Insbesondere § 14 KrWG behandelt die Pflichten der Abfallerzeuger. Demnach sind Erzeuger von Abfällen verpflichtet, Abfälle zu vermeiden, die Abfälle ordnungsgemäß zu verwalten und sicherzustellen, dass diese umweltgerecht entsorgt werden. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Regelungen im Gesetz zu beachten, um den rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.