Kann man im Zurücknahmeantrag erwähnen, dass der Antragsgegner sich weigert, Vereinsdokumente herauszugeben, auch wenn die Herausgabeklage nicht im Antrag steht?

Antwort

Ja, es ist möglich, im Zurücknahmeantrag zu erwähnen, dass der Antragsgegner sich weigert, Vereinsdokumente herauszugeben, auch wenn die Herausgabeklage nicht explizit im Antrag steht. Diese Information kann als zusätzlicher Kontext oder als Begründung für die Zurücknahme des Antrags dienen. Es ist jedoch ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig dargestellt werden.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten