Wann trat im Kanton Zürich das erste Arbeitsgesetz in Kraft und was regelte es?

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Im Kanton Zürich wurde das erste Arbeitsgesetz im Jahr 1866 erlassen. Es handelte sich dabei um das sogenannte „Fabrikgesetz“. Dieses Gesetz war eines der ersten seiner Art in der Schweiz und hatte zum Ziel, die Arbeitsbedingungen in den Fabriken zu verbessern. **Inhalt des Zürcher Fabrikgesetzes von 1866:** - **Arbeitszeitbegrenzung:** Das Gesetz beschränkte die tägliche Arbeitszeit für Erwachsene auf maximal 12 Stunden. - **Kinderarbeit:** Es verbot die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren in Fabriken. - **Jugendarbeit:** Für Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahren wurden die Arbeitszeiten weiter eingeschränkt. - **Nacht- und Sonntagsarbeit:** Nachtarbeit und Sonntagsarbeit wurden grundsätzlich verboten, mit wenigen Ausnahmen. - **Arbeitsschutz:** Das Gesetz enthielt erste Vorschriften zum Schutz der Gesundheit der Arbeiter, etwa durch Pausenregelungen und Sicherheitsvorschriften. - **Kontrolle:** Es wurde eine staatliche Fabrikinspektion eingeführt, um die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen. Dieses Gesetz war ein wichtiger Schritt in der Entwicklung des Arbeitsrechts in der Schweiz und diente später als Vorbild für andere Kantone und das eidgenössische Fabrikgesetz von 1877. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Staatsarchiv Zürich](https://www.zh.ch/de/politik-staat/staatsarchiv.html) oder in der [Schweizerischen Sozialgeschichte](https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/009007/2012-11-13/).

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