Ja, der Ersteher einer Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren hat grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe der vom Gläubiger erteilten Löschungsbewilligung gegen den weichenden Eigentümer. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Erwerb der Immobilie im Rahmen der Zwangsversteiger und der damit verbundenen Rechte und Pflichten. Der Ersteher tritt in die Rechtsstellung des bisherigen Eigentümers ein und hat daher das Recht, die Löschungsbewilligung zu erhalten, um die im Grundbuch eingetragenen Belastungen löschen zu lassen.