Die Erlaubnis zum Erwerben und Besitzen einer Schusswaffe wird in Deutschland durch den sogenannten "Waffenbesitzschein" erteilt. Um diesen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, darunter: 1. **Zuverlässigkeit**: Der Antragsteller darf keine relevanten Vorstrafen oder Einträge im Führungszeugnis haben. 2. **Persönliche Eignung**: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein und die erforderliche geistige und körperliche Eignung nachweisen. 3. **Bedürfnis**: Der Antragsteller muss ein anerkanntes Bedürfnis für den Waffenbesitz nachweisen, beispielsweise durch Mitgliedschaft in einem Schützenverein oder durch die Ausübung eines bestimmten Berufs. 4. **Sachkunde**: Der Nachweis über die Sachkunde im Umgang mit Schusswaffen ist erforderlich, oft durch das Bestehen einer Sachkundeprüfung. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland variieren, daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Behörde zu informieren.