Ja, in Deutschland darf man den Wehrdienst verweigern. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Wer den Wehrdienst verweigert,... [mehr]
Der Begriff „Fre Berufswahl“ im Grundrecht bezeichnet das Recht jedes Einzelnen seinen Beruf und Arbeitsplatz ohne staatliche Eingriffe oder Einschränkungen selbst zu wählen.
Ja, in Deutschland darf man den Wehrdienst verweigern. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Wer den Wehrdienst verweigert,... [mehr]