§ 7 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) regelt die Rechte der Eltern in Bezug auf die religiöse Erziehung ihrer Kinder in Kindertagesstätten (Kitas). Dieser Paragraph betont, dass Eltern das Recht haben, die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen. Das bedeutet, dass die Kitas die religiösen Überzeugungen der Eltern respektieren müssen. Eltern können entscheiden, ob und in welchem Umfang ihre Kinder an religiösen Angeboten oder Aktivitäten in der Kita teilnehmen. Die Kitas sind verpflichtet, die Eltern über die religiösen Inhalte und Angebote zu informieren und sicherzustellen, dass die religiösen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden. Zusammengefasst: § 7 sichert den Eltern das Recht zu, die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu gestalten und verlangt von den Kitas, diese Entscheidungen zu respektieren und zu unterstützen.