Was ist unter erforderlicher Verteidigung im Sinne des § 32 Strafgesetzbuch, Notwehr, zu verstehen?

Antwort

Unter "erforderlicher Verteidigung" im Sinne des § 32 Strafgesetzbuch (StGB), der die Notwehr regelt, versteht man eine Verteidigungshandlung, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Die Erforderlichkeit bezieht sich darauf, dass die Verteidigung geeignet sein muss, den Angriff zu beenden oder abzuschwächen, und dass kein milderes, gleich wirksames Mittel zur Verfügung steht. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. **Geeignetheit**: Die Verteidigungshandlung muss objektiv geeignet sein, den Angriff abzuwehren. 2. **Mildestes Mittel**: Es darf kein milderes Mittel zur Verfügung stehen, das den gleichen Erfolg verspricht. Die Verteidigung darf also nicht unverhältnismäßig sein. 3. **Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne**: Die Verteidigungshandlung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Angriffs stehen. Die Beurteilung der Erforderlichkeit erfolgt aus der Sicht eines objektiven Dritten in der Situation des Angegriffenen.

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