In welchen Fällen kann auf die Erfassung eines Berechtigten verzichtet werden?

Antwort

Auf die Erfassung eines Berechtigten kann in bestimmten Fällen verzichtet werden, insbesondere wenn es um die Einhaltung von Geldwäschevorschriften und die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter geht. Hier sind einige Beispiele: 1. **Börsennotierte Unternehmen**: Unternehmen, deren Wertpapiere an einem organisierten Markt gehandelt werden, sind in der Regel von der Pflicht zur Erfassung wirtschaftlich Berechtigter befreit, da sie bereits strengen Transparenzanforderungen unterliegen. 2. **Staatliche Stellen**: Öffentliche Stellen und Institutionen des öffentlichen Rechts sind oft von der Pflicht zur Erfassung wirtschaftlich Berechtigter ausgenommen. 3. **Tochtergesellschaften**: In einigen Fällen können Tochtergesellschaften von der Pflicht zur Erfassung wirtschaftlich Berechtigter befreit sein, wenn die Muttergesellschaft bereits den Anforderungen entspricht und die Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten zugänglich sind. 4. **Kleine Unternehmen**: In einigen Ländern gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen oder solche, die bestimmte Umsatz- oder Bilanzgrenzen nicht überschreiten. Es ist wichtig, die spezifischen gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes zu beachten, da diese variieren können. In Deutschland beispielsweise regelt das Geldwäschegesetz (GwG) die Anforderungen und Ausnahmen zur Erfassung wirtschaftlich Berechtigter.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Ist eine handgeschriebene Verzichtserklärung gültig?

Ja, eine handgeschriebene Verzichtserklärung kann gültig sein, solange sie die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören in der Regel die Identität der... [mehr]