Bankauskünfte über einen Verstorbenen können in der Regel nur von den Erben oder den bevollmächtigten Personen angefordert werden. Dazu ist es notwendig, einen Erbschein oder eine... [mehr]
Ja, die Erbin kann in das bestehende Mietverhältnis der verstorbenen Mutter eintreten. Nach deutschem Mietrecht (§ 563 BGB) geht das Mietverhältnis im Falle des Todes des Mieters auf die Erben über. Die Erbin hat somit das Recht, das Mietverhältnis fortzuführen, sofern sie diesünscht. Es ist jedoch ratsam, den Vermieter über den Eintritt in das Mietverhältnis zu informieren.
Bankauskünfte über einen Verstorbenen können in der Regel nur von den Erben oder den bevollmächtigten Personen angefordert werden. Dazu ist es notwendig, einen Erbschein oder eine... [mehr]