Hat eine Frau aus Russland ohne deutschen Pass Erbanspruch?

Antwort

Ja, eine Frau aus Russland ohne deutschen Pass kann unter bestimmten Umständen einen Erbanspruch in Deutschland haben. Das deutsche Erbrecht unterscheidet nicht nach der Staatsangehörigkeit des Erben. Entscheidend ist, welches Recht auf den Erbfall anwendbar ist. Nach der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) richtet sich das anwendbare Erbrecht grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, gilt deutsches Erbrecht. Es ist jedoch ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Umstände und mögliche internationale Aspekte zu klären.

Kategorie: Recht Tags: Erbanspruch Russland Pass
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