Was bedeutet 'enumerativ' in der Rechtswissenschaft?

Antwort

In der Rechtswissenschaft bedeutet "enumerativ", dass etwas ausdrücklich und abschließend aufgezählt wird. Eine enumerative Aufzählung listet alle relevanten Fälle, Tatbestände oder Voraussetzungen vollständig auf, sodass nichts außerhalb dieser Liste einbezogen werden kann. Das Gegenteil ist eine "exemplarische" oder "nicht abschließende" (z.B. offene) Aufzählung, bei der weitere, nicht genannte Fälle möglich sind. Beispiel: Wenn ein Gesetz enumerativ bestimmte Gründe für eine Kündigung nennt, sind nur diese Gründe zulässig – andere, nicht genannte Gründe dürfen nicht herangezogen werden.

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