Welchen freien Querschnitt muss die Entrauchungsöffnung oben in einem fensterlosen Treppenhaus der Gebäudeklassen 2 bis 5 haben?

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**An oberster Stelle muss die Entrauchungsöffnung eines fensterlosen notwendigen Treppenhauses grundsätzlich einen freien Querschnitt von mindestens 1,0 m² haben.** Das ist die maßgebliche Mindestanforderung für die Gebäudeklassen 2, 3, 4 und 5 nach dem in den Bauordnungen üblichen Regelungsmodell. ([bingk.de](https://bingk.de/wp-content/uploads/2021/04/MBO-2012.pdf)) Entscheidend ist der Unterschied zwischen den beiden zulässigen Entrauchungsarten im notwendigen Treppenraum: Fenster in jedem oberirdischen Geschoss brauchen jeweils mindestens **0,5 m²** freien Querschnitt, die **eine** Öffnung zur Rauchableitung **an der obersten Stelle** dagegen mindestens **1,0 m²**. ([bingk.de](https://bingk.de/wp-content/uploads/2021/04/MBO-2012.pdf)) Wichtig für die Praxis: Bei einem **fensterlosen** Treppenhaus scheidet die Fensterlösung regelmäßig aus. Dann bleibt die Rauchableitung über die obere Öffnung, und genau deshalb ist der Wert **1,0 m²** hier die entscheidende Zahl. In vielen Bauordnungen muss diese Öffnung außerdem **vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz aus** bedient werden können. ([brandschutzindex.de](https://www.brandschutzindex.de/bundeslaender/nordrhein-westpfalen/industriebaurichtlinie/5-allgemeine-anforderungen)) Der Punkt, den viele Antworten unklar lassen: Es geht um den **freien Querschnitt**, also die **tatsächlich wirksame Öffnungsfläche**, nicht einfach um das Rohbaumaß oder die Nennfläche des Bauteils. ([bba-online.de](https://www.bba-online.de/brandschutz/treppenhaus-entrauchung/))