Wann ist die Entlassung des Verurteilten zur Bewährung möglich?

Antwort

Die Entlassung eines Verurteilten zur Bewährung ist in der Regel möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In Deutschland kann ein Verurteilter nach Verbüßung eines Teils seiner Haftstrafe, in der Regel nach zwei Dritteln der Strafe, einen Antrag auf vorzeitige Entlassung zur Bewährung stellen. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Gerichts und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Verhalten des Verurteilten in der Haft, der Schwere der Straftat, der Aussicht auf eine positive soziale Integration und dem Vorliegen von Rückfallgefahren. Zusätzlich müssen auch die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes und die spezifischen Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB) beachtet werden.

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