Welche Änderungen gibt es beim Entgelttransparenzgesetz ab 2026?

Antwort

Zum aktuellen Stand (Juni 2024) sind konkrete Änderungen des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) für das Jahr 2026 noch nicht gesetzlich beschlossen oder veröffentlicht. Allerdings gibt es auf europäischer Ebene wichtige Entwicklungen, die voraussichtlich Auswirkungen auf das deutsche Entgelttransparenzgesetz haben werden: **EU-Richtlinie zur Lohntranspar:** Im Mai 2023 wurde die EU-Richtlinie (EU) 2023/970 zur Stärkung der Lohntransparenz verabschiedet. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis spätestens 7. Juni 2026 entsprechende nationale Gesetze zu erlassen oder bestehende Gesetze anzupassen. **Wesentliche Inhalte der EU-Richtlinie, die Änderungen für das Entgelttransparenzgesetz bedeuten könnten:** - **Auskunftsanspruch:** Beschäftigte erhalten ein Recht auf Informationen über das durchschnittliche Entgelt von Kolleginnen und Kollegen in vergleichbaren Positionen. - **Pflichten für Unternehmen:** Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen regelmäßig Berichte über das geschlechtsspezifische Lohngefälle veröffentlichen. - **Bewerbungsverfahren:** Arbeitgeber müssen bereits in Stellenausschreibungen oder vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne bereitstellen. - **Beweislastumkehr:** Im Falle von Klagen wegen Entgeltdiskriminierung wird die Beweislast zugunsten der Beschäftigten erleichtert. **Fazit:** Bis spätestens Juni 2026 muss Deutschland das Entgelttransparenzgesetz an die neuen EU-Vorgaben anpassen. Die genauen Änderungen stehen noch nicht fest, werden aber voraussichtlich die Transparenzpflichten für Unternehmen erweitern und die Rechte der Beschäftigten stärken. Weitere Informationen zur EU-Richtlinie findest du hier: [EU-Richtlinie 2023/970 zur Lohntransparenz (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023L0970) Sobald konkrete Gesetzesänderungen in Deutschland beschlossen werden, werden diese veröffentlicht und sind dann auch auf offiziellen Seiten wie [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/) einsehbar.

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