Was besagt das Energiegesetz §14a?

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Das Energiegesetz §14a bezieht sich auf das deutsche Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). § 14a EnWG behandelt die Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsnetz. Es ermöglicht Netzbetreibern, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen oder Speicherheizungen zu steuern, um Netzengpässe zu vermeiden und die Netzstabilität zu gewährleisten. Für den genauen Wortlaut und weitere Details kannst du das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) direkt einsehen, zum Beispiel auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz: [Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html).

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