Eltern können in bestimmten Fällen Rechte entzogen werden, insbesondere wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Zu den möglichen Entziehungen gehören: 1. **Sorgerecht**: Das Familiengericht kann das Sorgerecht ganz oder teilweise entziehen, wenn die Eltern das Kindeswohl gefährden, beispielsweise durch Misshandlung, Vernachlässigung oder Suchtprobleme. 2. **Umgangsrecht**: Das Umgangsrecht kann eingeschränkt oder entzogen werden, wenn der Kontakt zwischen Eltern und Kind schädlich für das Kind ist. 3. **Entscheidungsrechte**: In bestimmten Situationen können Eltern das Recht entzogen werden, Entscheidungen über die medizinische Versorgung oder die schulische Ausbildung des Kindes zu treffen. Die Entziehung von Rechten erfolgt in der Regel durch gerichtliche Verfahren, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen.