Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.
Ja, Eltern können für ihr minderjähriges Kind die/den Psychotherapeut:in von der Verschwiegenheitspflicht entbinden, da sie in der Regel das Sorgerecht und damit die Entscheidungsbefugnis über medizinische und therapeutische Belange ihres Kindes haben. Es ist jedoch ratsam, dies im Einzelfall mit der/dem Psychotherapeut:in zu besprechen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und ethischen Aspekte berücksichtigt werden.
Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.