Ja, nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) in Deutschland bilden Eltern und ihre minderjährigen Kinder in der Regel eine Bedarfsgemeinschaft. Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst Personen, die in einem Haushalt zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Dazu gehören: 1. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, 2. Die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines erwerbsfähigen minderjährigen Kindes, 3. Die im Haushalt lebenden minderjährigen unverheirateten Kinder der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten oder des im Haushalt lebenden Elternteils. Weitere Informationen dazu finden sich im § 7 SGB II: [§ 7 SGB II](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html).