Was bedeutet Eintrittspflicht im deutschen Recht?

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Im deutschen Recht bezeichnet die **Eintrittspflicht** die rechtliche Verpflichtung einer Person oder Institution, für einen bestimmten Schaden oder eine bestimmte Leistung einzustehen. Besonders häufig wird der Begriff im Versicherungsrecht verwendet: Die Eintrittspflicht einer Versicherung bedeutet, dass sie im Schadensfall die vereinbarte Leistung (z. B. Schadensersatz, Kostenübernahme) erbringen muss, sofern die Voraussetzungen des Versicherungsvertrags erfüllt sind. Beispiel: Bei einem Autounfall prüft die Kfz-Haftpflichtversicherung, ob sie für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Liegen die Bedingungen vor, besteht ihre Eintrittspflicht. Auch außerhalb des Versicherungsrechts kann der Begriff verwendet werden, etwa wenn ein Dritter in ein bestehendes Schuldverhältnis eintritt und damit die Verpflichtungen übernimmt. Zusammengefasst: **Eintrittspflicht** bedeutet, dass jemand rechtlich verpflichtet ist, für einen bestimmten Schaden oder eine Leistung einzustehen.

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