Ist eine Eintragung bei einer Kommanditgesellschaft ins Handelsregister nötig? Wo dort genau? Ist dieser deklaratorisch oder konstitutiv?

Antwort

Ja, eine Eintragung einer Kommanditgesellschaft (KG) ins Handelsregister ist notwendig. Die Eintragung erfolgt im Handelsregister Abteilung A (HRA). Diese Eintragung ist konstitutiv, das bedeutet, dass die KG erst mit der Eintragung ins Handelsregister rechtlich entsteht.

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