Werden Einträge im Bundeszentralregister nach Tilgungsfrist nur gelöscht, wenn keine neuen Straftaten notiert werden?

Antwort vom

Ja, Einträge im Bundeszentralregister werden nur dann nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht, wenn in der Zwischenzeit keine neuen Straftaten vermerkt wurden. Wenn während der Tilgungsfrist neue Straftaten hinzukommen, kann dies die Frist verlängern und die Löschung der älteren Einträge verhindern. Die genauen Regelungen zur Tilgung und Löschung von Einträgen sind im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) festgelegt.

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