Grenzen Sie einseitige von zweiseitigen Rechtsgeschäften ab?

Antwort

Einseitige und zweiseitige Rechtsgeschäfte unterscheiden sich in der Anzahl der erforderlichen Willenserklärungen und der Beteiligten. **Einseitige Rechtsgeschäfte**: Hier ist nur eine Willenserklärung erforderlich, um das Rechtsgeschäft zu vollziehen. Ein Beispiel dafür ist die Testamentserstellung. Der Wille des Erblassers allein genügt, um das Testament wirksam zu machen. **Zweiseitige Rechtsgeschäfte**: Diese erfordern mindestens zwei Willenserklärungen von verschiedenen Parteien. Ein typisches Beispiel ist der Kaufvertrag, bei dem der Käufer und der Verkäufer jeweils ihre Zustimmung geben müssen, um den Vertrag zu schließen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass einseitige Rechtsgeschäfte nur eine Partei involvieren, während zweiseitige Rechtsgeschäfte die Zustimmung von mindestens zwei Parteien benötigen.

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