Straftäter, die in Sicherheitsverwahrung untergebracht werden, werden in speziellen Einrichtungen, meist in sogenannten Sicherheitsverwahrungsanstalten oder Psychiatrischen Einrichtungen, untergebracht. Diese Einrichtungen sind darauf ausgelegt, die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten und gleichzeitig eine angemessene Betreuung und Behandlung der Straftäter zu bieten. In Deutschland erfolgt die Sicherheitsverwahrung in der Regel in separaten Bereichen von Justizvollzugsanstalten oder in speziellen Einrichtungen des Maßregelvollzugs.