Ja, der Einlagerer hat in der Regel ein Recht auf Schadensersatz, wenn die Ware unter der Aufsicht des Lagerhalters verdirbt. Der Lagerhalter ist verpflichtet, die gelagerte Ware sorgfältig zu behandeln und zu lagern. Wenn er diese Sorgfaltspflicht verletzt, kann er für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen des Lagervertrags sowie die Umstände des Schadens zu berücksichtigen, da diese die Haftung beeinflussen können.