Ob eine Einladung zu einer Gesellschafterversammlung persönlich unterschrieben oder ob eine digitale Unterschrift ausreicht, hängt von den Regelungen im Gesellschaftsvertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. In vielen Fällen ist eine persönliche Unterschrift erforderlich, insbesondere wenn dies im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist. Digitale Unterschriften können jedoch in einigen Fällen rechtlich anerkannt sein, wenn sie den Anforderungen des jeweiligen Rechtsrahmens entsprechen. Es ist ratsam, die spezifischen Vorschriften und den Gesellschaftsvertrag zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen.