Wie hoch ist die Einkommensgrenze für einen WBS?

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**Die WBS-Einkommensgrenze ist nicht überall gleich: Bundesweit gilt als Grundregel für einen 1-Personen-Haushalt 12.000 Euro Jahreseinkommen, für 2 Personen 18.000 Euro, plus 4.100 Euro je weiterer Person und plus 500 Euro je Kind – aber viele Bundesländer und Städte haben höhere oder abweichende Grenzen.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__9.html)) ## Entscheidend ist: nicht dein Brutto, sondern das anrechenbare Jahreseinkommen Beim Wohnberechtigungsschein zählt in der Regel das **maßgebliche Jahreseinkommen nach Wohnraumförderungsrecht**, also nicht einfach dein Monatsnetto und auch nicht stumpf dein Bruttolohn. Dadurch liegen viele Menschen praktisch **unter der Grenze, obwohl ihr Brutto zunächst zu hoch wirkt**. Das ist der Punkt, den viele Standardantworten zu ungenau erklären. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__9.html)) ## Die bundesweite Grundgrenze Nach § 9 WoFG liegt die Einkommensgrenze bei: - **12.000 Euro** für 1 Person - **18.000 Euro** für 2 Personen - **+ 4.100 Euro** für jede weitere Person - **+ 500 Euro** für jedes Kind im Haushalt ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__9.html)) ## Wichtiger Unterschied in der Praxis Diese Werte sind **nur die gesetzliche Basis**. Die Länder dürfen davon abweichen und tun das auch. Deshalb ist die pauschale Aussage „WBS bis 12.000 Euro“ oft **zu kurz oder sogar irreführend**, wenn du in einer Stadt mit eigenen Förderregeln wohnst. § 9 WoFG erlaubt den Ländern ausdrücklich, andere Einkommensgrenzen per Verordnung festzulegen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__9.html)) ## Was das konkret für dich bedeutet Wenn du wissen willst, ob du einen WBS bekommst, ist die richtige Faustregel: - **Bundesweite Basisgrenze als erster Anhaltspunkt** - **örtliche Regelung ist am Ende entscheidend** - **anrechenbares Einkommen prüfen, nicht nur Brutto vergleichen** Der praktische Unterschied ist groß: Zwei Haushalte mit demselben Brutto können beim WBS unterschiedlich behandelt werden, je nach Abzügen, Haushaltsgröße, Kindern und Bundesland. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__9.html))