In Hamburg sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Eingliederungshilfe in Kitas im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert, insbesondere in den folgenden Paragraphen: 1. **SGB IX** - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Dieser Paragraph regelt die allgemeinen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe. 2. **SGB XII** - Sozialhilfe: Hier sind die spezifischen Regelungen zur Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen zu finden, insbesondere § 53 (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen). 3. **Hamburgisches Gesetz über die Eingliederungshilfe** - Dieses Gesetz konkretisiert die Regelungen auf Landesebene und beschreibt die Zuständigkeiten und Verfahren. Die Eingliederungshilfe zielt darauf ab, Kindern mit Behinderungen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, insbesondere in Bildungseinrichtungen wie Kitas.