Einfriedung nach NBauO?

Antwort

Die Einfriedung nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) regelt die Errichtung von Zäunen, Mauern und anderen Abgrenzungen von Grundstücken. Gemäß § 8 NBauO sind Einfriedungen in der Regel genehmigungsfrei, solange sie bestimmte Höhen und Abstände einhalten. Wichtige Punkte sind: 1. **Höhenbegrenzung**: In vielen Fällen sind Einfriedungen bis zu einer bestimmten Höhe (z.B. 1,20 m) ohne Genehmigung zulässig. 2. **Abstandsregelungen**: Es können Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken erforderlich sein. 3. **Nachbarrecht**: Es ist ratsam, die Nachbarn über geplante Einfriedungen zu informieren, um Konflikte zu vermeiden. Für spezifische Informationen und Ausnahmen ist es empfehlenswert, die örtlichen Bauvorschriften oder das zuständige Bauamt zu konsultieren.

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