Brauchen Ehepaare und eingetragene Partnerschaften einen Vorsorgeauftrag?

Antwort

Ja, auch Ehepaare und Personen in eingetragener Partnerschaft sollten einen Vorsorgeauftrag in Betracht ziehen. Ein Vorsorgeauftrag regelt, wer im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit für die betroffene Person Entscheidungen treffen kann, sei es in medizinischen Angelegenheiten oder in finanziellen Belangen. Auch wenn Ehepartner oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft in vielen rechtlichen Aspekten privilegiert sind, ist es sinnvoll, klare Regelungen zu treffen, um im Ernstfall Missverständnisse oder rechtliche Probleme zu vermeiden. Ein Vorsorgeauftrag sorgt dafür, dass die Wünsche der betroffenen Person respektiert werden und die richtigen Personen Entscheidungen treffen können.

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