Eine Kontovollmacht (z. B. eine sogenannte „Vollmacht über den Tod hinaus“) berechtigt grundsätzlich dazu, auch nach dem Tod des Kontoinhabers auf das Konto zuzugreifen – v... [mehr]
Ob der Ehemann auf das Konto der Frau zugreifen kann, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Kontoinhaber**: Ist das Konto ausschließlich auf den Namen der Frau geführt (Einzelkonto), hat grundsätzlich nur sie das Recht, über das Konto zu verfügen. 2. **Vollmacht**: Hat die Frau dem Ehemann eine Kontovollmacht erteilt, darf er im Rahmen dieser Vollmacht auf das Konto zugreifen. 3. **Gemeinschaftskonto**: Gibt es ein gemeinsames Konto (z. B. Oder-Konto), können beide Ehepartner unabhängig voneinander darauf zugreifen. Ohne ausdrückliche Vollmacht oder ein Gemeinschaftskonto hat der Ehemann kein Recht, auf das Konto der Frau zuzugreifen – auch nicht aufgrund der Ehe. Das Bankgeheimnis und Datenschutz gelten auch zwischen Ehepartnern. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bankgeschaefte/gemeinschaftskonto-oder-einzelkonto-12813).
Eine Kontovollmacht (z. B. eine sogenannte „Vollmacht über den Tod hinaus“) berechtigt grundsätzlich dazu, auch nach dem Tod des Kontoinhabers auf das Konto zuzugreifen – v... [mehr]