Darf die Anzahl der Duschen in Turn- und Mehrzweckhallen reduziert werden, wenn kein bestimmungsgemäßer Betrieb sichergestellt ist?

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Ja, grundsätzlich **nur dann sehr eingeschränkt**. Die maßgebliche Frage ist nicht allein, ob weniger Duschen „praktisch“ ausreichen, sondern ob die Halle **weiterhin genehmigungskonform, hygienisch und sicher betrieben** werden kann. Für bauliche Anlagen gilt allgemein, dass sie so zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung – insbesondere Gesundheit – nicht gefährdet werden. ([dguv.de](https://www.dguv.de/barrierefrei/grundlagen/gesetze/bauordnung/index.jsp)) Gerade bei Duschanlagen ist außerdem der **bestimmungsgemäße Betrieb der Trinkwasser-Installation** wichtig. Technische Regeln zu Betrieb und Instandhaltung stellen darauf ab, dass Anlagen ordnungsgemäß betrieben werden, um Funktion und Trinkwasserqualität sicherzustellen. ([6sku3uaup9f9.din.de](https://6sku3uaup9f9.din.de/de/normen-produkte/normen-regelwerke/vdi/richtlinienreihe-vdi-6023)) Daraus folgt praktisch: - **Eine bloße dauerhafte Reduzierung** der Duschanzahl ist **nicht ohne Weiteres zulässig**. - Sie kann allenfalls in Betracht kommen, **wenn die verbleibenden Duschen für die genehmigte Nutzung ausreichen** und - **wenn die stillgelegten Leitungsabschnitte hygienisch fachgerecht zurückgebaut oder abgesichert** werden, damit kein hygienisches Risiko durch Stagnation entsteht. ([6sku3uaup9f9.din.de](https://6sku3uaup9f9.din.de/de/normen-produkte/normen-regelwerke/vdi/richtlinienreihe-vdi-6023)) - **Ist der bestimmungsgemäße Betrieb nicht sichergestellt**, spricht das eher **gegen** ein einfaches „Weniger-Betreiben“ und eher für **technische Anpassung, Rückbau oder Nutzungsbeschränkung**. ([6sku3uaup9f9.din.de](https://6sku3uaup9f9.din.de/de/normen-produkte/normen-regelwerke/vdi/richtlinienreihe-vdi-6023)) Kurz: **Ja, aber nicht einfach durch Abschalten einzelner Duschen.** Zulässig ist das nur, wenn **Bau- und Nutzungsanforderungen weiter erfüllt** sind und die **Trinkwasserhygiene fachgerecht sichergestellt** wird. Andernfalls ist eine Reduzierung regelmäßig **nicht ausreichend bzw. nicht rechtssicher**. ([dguv.de](https://www.dguv.de/barrierefrei/grundlagen/gesetze/bauordnung/index.jsp))

Kategorie: Recht Tags: Duschen Turnhallen Betrieb