Bei einem Durchsuchungsbefehl, der auf die Beschlagnahme von Handys oder PCs abzielt, werden in der Regel alle Räume durchsucht, in denen solche Geräte vermutet werden können. Dazu gehören typischerweise: - Wohnräume (Schlafzimmer, Wohnzimmer, Arbeitszimmer) - Küche - Badezimmer (seltener, aber möglich) - Flure und Abstellräume Der Keller kann ebenfalls durchsucht werden, insbesondere wenn die Möglichkeit besteht, dass dort relevante Geräte oder Datenträger aufbewahrt werden. Der genaue Umfang der Durchsuchung hängt jedoch vom Wortlaut des Durchsuchungsbefehls und den spezifischen Umständen des Falls ab.