Ja, aber nur, wenn die Notizen für das Arbeitsverhältnis erforderlich, sachlich richtig und verhältnismäßig sind. Private „Schattenakten“, wertende Beobachtungen...
Dürfen Kinomitarbeiter Taschen durchsuchen?
Antwort vomKinomitarbeiter dürfen in der Regel nicht ohne Grund in die Taschen von Gästen schauen. Das Durchsuchen von Taschen könnte als Verletzung der Privatsphäre angesehen werden. In bestimmten Situationen, wie zum Beispiel bei Verdacht auf Diebstahl oder bei Sicherheitskontrollen, können Mitarbeiter jedoch um eine Taschenkontrolle bitten. Es ist ratsam, die spezifischen Richtlinien des jeweiligen Kinos zu beachten.