In Deutschland hat ein Mitarbeiter, der gekündigt wurde, grundsätzlich Anspruch auf seinen Urlaub, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen... [mehr]
Kinomitarbeiter dürfen in der Regel nicht ohne Grund in die Taschen von Gästen schauen. Das Durchsuchen von Taschen könnte als Verletzung der Privatsphäre angesehen werden. In bestimmten Situationen, wie zum Beispiel bei Verdacht auf Diebstahl oder bei Sicherheitskontrollen, können Mitarbeiter jedoch um eine Taschenkontrolle bitten. Es ist ratsam, die spezifischen Richtlinien des jeweiligen Kinos zu beachten.
In Deutschland hat ein Mitarbeiter, der gekündigt wurde, grundsätzlich Anspruch auf seinen Urlaub, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen... [mehr]