In Deutschland dürfen Personen, die als antidemokratisch gelten, in der Regel nicht in den öffentlichen Dienst eintreten. Dies ist im Grundgesetz und in verschiedenen Gesetzen geregelt, die die Eignung und Loyalität von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst betreffen. Insbesondere müssen Bewerber für den öffentlichen Dienst die freiheitlich-demokratische Grundordnung achten und sich zu ihr bekennen. Bei Verdacht auf antidemokratische Einstellungen können Überprüfungen und Ausschlussverfahren eingeleitet werden.