Ob ein europäischer Anknüpfungspunkt vorliegt, hängt vom konkreten Kontext ab, etwa im internationalen Privatrecht, Datenschutzrecht (z. B. DSGVO) oder Vertragsrecht. Ein "europ&au... [mehr]
Das Dublin-Verfahren ist ein System innerhalb der Europäischen Union, das festlegt, welches EU-Land für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Es soll verhindern, dass Asylsuchende in mehreren Ländern gleichzeitig Anträge stellen. Grundsätzlich ist das Land zuständig, in dem der Asylsuchende zuerst die EU betreten hat.
Ob ein europäischer Anknüpfungspunkt vorliegt, hängt vom konkreten Kontext ab, etwa im internationalen Privatrecht, Datenschutzrecht (z. B. DSGVO) oder Vertragsrecht. Ein "europ&au... [mehr]