Muss ich nach der Wärmebehandlung gemäß der Druckgeräteverordnung eine Druckprobe machen?

Antwort

Ob du nach der Wärmebehandlung eine Druckprobe gemäß der Druckgeräteverordnung (DGV) durchführen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Typ des Druckgeräts, den verwendeten Materialien und den spezifischen Anforderungen der DGV. In der Regel ist eine Druckprobe erforderlich, um die Dichtheit und die Festigkeit des Druckgeräts nach der Wärmebehandlung zu überprüfen. Es ist wichtig, die genauen Vorschriften und Anforderungen der DGV sowie eventuell anwendbare Normen zu konsultieren. Bei Unsicherheiten kann es ratsam sein, einen Fachmann oder eine zuständige Stelle zu Rate zu ziehen.

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