Mache ich mich strafbar, wenn ich die Bezeichnung Dokumentationsassistent führe, obwohl ich keinen Berufsabschluss habe?

Antwort

In Deutschland ist die Führung von Berufsbezeichnungen, die einen bestimmten Ausbildungs- oder Studienabschluss voraussetzen, gesetzlich geregelt. Wenn die Bezeichnung "Dokumentationsassistent" nicht gesetzlich geschützt ist, kannst du sie in der Regel führen, auch ohne entsprechenden Abschluss. Es ist jedoch wichtig, dass du nicht den Eindruck erweckst, eine formale Qualifikation oder einen geschützten Titel zu besitzen, wenn dies nicht der Fall ist. Andernfalls könnte dies als Irreführung angesehen werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

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